Coronavirus – unsere Beratung geht weiter!
Wir arbeiten sowohl in der Kanzlei als auch im Homeoffice. Sie können uns wie gewohnt erreichen.
Die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) schränkt das öffentliche Leben in erheblichem Umfang ein und stellt uns alle vor bislang unbekannte Herausforderungen gegenüber unseren Mitmenschen, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Investoren und anderen Partnern.
Wir haben eine Vielzahl von Fragen zu den Folgen der Coronavirus-Erkrankungen für die Unternehmen beantwortet und nachfolgend für Sie einige Aspekte des Arbeits- und Vertragsrechts sowie Informationen zu Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zusammengestellt:
- Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, der Arbeitgeber aber die Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht beschäftigen kann. Arbeitnehmer sind grundsätzlich arbeitspflichtig.
Weitere Informationen finden Sie hier: Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
Werden Veranstaltungen aufgrund einer behördlichen Verfügung abgesagt, werden die vertraglichen vereinbarten Leistungen unmöglich. Die Ansprüche auf Leistung und Gegenleistung entfallen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Vertragsrecht
- Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
Bei vielen Unternehmen sind durch Umsatzeinbrüche die Liquidität und damit auch Arbeitsplätze gefährdet. Am 8. März einigte sich Koalitionsausschuss auf ein Investitionspaket in Höhe von 3,1 Milliarden Euro. Außerdem soll es Liquiditätshilfen für Unternehmen geben, die in Probleme geraten sind.
Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, das Kurzarbeitergeld auszuweiten, Steuerzahlungen zu stunden, die Förderprogramme der KfW aufzustocken und Bürgschaften zu erteilen, um die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft abzufedern.
Weitere Informationen finden Sie hier: Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
Weitere Informationen
- Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
- Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
- Was deutsche Unternehmen konkret beim Thema Coronavirus beachten sollten erklärt auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Informationen außerhalb von Corona:
- EU Urheberrechtsrichtlinie – Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26.03.2019
- Entwurf EU Urheberrechtsrichtlinie 14.9.2016
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments über das gemeinsame Europäische Kaufrecht vom Februar 2014
- Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 461/2010 für den Kraftfahrzeugsektor vom 27.05.2010
- Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen Nr. 330/2010 vom 20.04.2010
- Verordnung über Informationspflichten für die Dienstleistungserbringer vom 12.03.2010